Regelungen und Hygienekonzept zur Nutzung der Sportanlagen des SV Hartenstein-Zschocken e.V.
und zur Sportausübung im Verein

 

unter Beachtung der Corona-Schutz-Verordnung der sächsischen Staatsregierung vom 03. Juni 2020 (SächsCoronaSchVO) und
der Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 4. Juni 2020, Az.: 15-5422/22

 

 

 

Die SächsCoronaSchVO erlaubt die Nutzung von Sportanlagen und die Ausübung des Vereinssports unter Einhaltung bestimmter Abstands- und Hygieneregeln, die mit Hilfe eines zu erstellenden schriftlichen Hygienekonzeptes umgesetzt und eingehalten werden müssen.

 

 

 

Mit dem nachfolgenden Hygienekonzept setzt der SV Hartenstein-Zschocken e.V. diese Regelungen wie folgt verbindlich um:

 

  • Personen mit Krankheitssymptomen wie Husten, Fieber, Atemnot oder sonstigen Erkältungssymptomen haben dem Training / Wettkampf grundsätzlich fern zu bleiben, ebenso wie Personen, die in den zurückliegenden 14 Tagen Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person hatten, durch die Übungsleiter und Trainer ist der jeweilige Status zu erfragen

  • grundsätzlich ist der Mindestabstand von 1,5 m gegenüber anderen Personen, wo immer möglich, einzuhalten, unnötiger Körperkontakt ist zu vermeiden,

  • Fahrgemeinschaften sind zu vermeiden, ggf. ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen,

  • auf eine entsprechende Handhygiene (häufiges Händewaschen und -desinfizieren) ist zu achten,

  • im Sozialgebäude stellt der Verein Flüssigseife an den Handwaschbecken zur Verfügung, für das Duschen oder die Körperwäsche hat jeder Nutzer eigenverantwortlich für eigene Seife / Duschbad zu sorgen, Handtücher werden nicht zur Verfügung gestellt, jeder Nutzer hat zu diesem Zweck sein eigenes Handtuch mitzubringen und ausschließlich selbst zu nutzen,

  • die dem Verein zur Nutzung überlassenen Räume des Sozialgebäudes dürfen nur in sofern genutzt werden, wie es die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m erlaubt, dazu wird jede Übungsgruppe auf zwei Umkleideräume aufgeteilt, und die Ein- und Ausgänge zum Sozialgebäude gekennzeichnet

  • die Räume sind während der Nutzung zu lüften und danach zu reinigen, Türklinken usw. zu desinfizieren,

  • bis zur D-Jugend nutzt jede Übungsgruppe allein eine Spielhälfte, die C-Jugend und Herren nutzen das Großfeld allein

  • der Sportausübung im Freien ist gegenüber der in geschlossenen Räumen der Vorzug zu geben,

  • Zuschauer während des Trainings / Wettkampfes auf dem Vereinsgelände sind nicht erlaubt,

  • für die Nutzung des Sportplatzes in Thierfeld gelten die Regelungen des LSV Thierfeld bzw. der Stadt Hartenstein für diese Sportstätte,

  • Mannschaftsbesprechungen in geschlossenen Räumen können nur in sofern stattfinden, wie es die Abstands- und Zutrittsregelungen erlauben (z. B. Gruppenweise), sie sollten bevorzugt im Freien stattfinden,

  • bei paar- oder gruppenweisen Einzelübungen, sind nur solche zulässig, bei denen der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann, die Paare bzw. Gruppen sollen nicht gemischt werden,

  • Übungs- / Trainingsspiele sind erlaubt, auch mit Körperkontakt, wobei dieser auf das absolute Minimum zu begrenzen ist, unnötiger Kontakt wie Abklatschen, „shake hands“, Umarmungen usw. ist zu unterlassen, der Mindestabstand ist wann immer möglich einzuhalten (z.B. bei Ansprachen),

  • auf dem Spielfeld sind Spucken, Naseputzen usw. untersagt,

  • bei der Behandlung von Verletzungen durch Dritte, haben diese einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen sowie Einweghandschuhe oder die Hände vorher und nachher zu desinfizieren,

  • Getränke dürfen nur aus eigenen, persönlichen Getränkeflaschen und –behältnissen zu sich genommen werden,

  • Trainings- und Wettkampfgeräte sowie –kleidung (z.B. Leibchen) sind nach Benutzung zu reinigen und zu desinfizieren, durch den Verein werden Reinigungs- und Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt,

  • sonstige Vereinsveranstaltungen und –versammlungen finden vorerst nicht statt, ebenso wie die Ausrichtung von oder die Teilnahme an Turnieren, bundesländerübergreifende Wettkämpfe sind nicht gestattet,

  • verantwortlich für die Erstellung, Umsetzung und Einhaltung des Hygienekonzeptes sind die Sportfreunde Dietmar Becher (Tel. 5159) und stellvertretend Stephan Kastner (01784586377), sie stehen auch für diesbezügliche Fragen und Informationen gern zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

Der Vorstand des SV Hartenstein-Zschocken e.V.
09.06.2020